News-Ticker

Ab dem 10.01.22 gilt zusätzlich:

Künftig müssen auch Geimpfte und Genesene für Besuche in der Gastronomie einen aktuellen Coronatest vorlegen (2G-Plus). Es sei denn, man ist geboostert.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-in-SH-Kuenftig-2G-Plus-in-Gastronomie-und-Sport,guenther1398.html

Wir können nicht dafür garantieren, dass z. B. die Restaurants geöffnet sind. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Urlaubsentscheidung.

Ab dem 15.12.21 gilt:

Vom 15. Dezember an gilt in Schleswig-Holstein 2G-Plus. ... Hotelgäste müssen ab dem 15. Dezember nicht nur geimpft sein, sondern beim Einchecken auch einen negativen Corona-Test vorzeigen, der maximal 24 Stunden alt ist.

Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden; im Zeitraum vom 23. Dezember 2021 bis zum 9. Januar 2022 gilt dies nur in Verbindung mit einem Testnachweis im Sinne von § 2 Nummer 7 Buchstabe c SchAusnahmV, der höchstens 72 Stunden zurückliegt, oder mit der Auskunft einer oder eines Sorgeberechtigten über die Durchführung eines zugelassenen Selbsttests, der höchstens 72 Stunden zurückliegt, entsprechend der Gebrauchsanweisung bei der Schülerin oder dem Schüler im häuslichen Umfeld einschließlich des Datums der Testdurchführung (Selbstauskunft),

zum Zeitpunkt der Aufnahme müssen Beherbergungsgäste außerdem getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV sein; dies gilt nicht für Personen, die nach der vollständigen Schutzimpfung eine Auffrischungsimpfung (nach 14 Tagen) erhalten haben, und für Minderjährige;


Eckpunkte der künftigen Verordnung gültig ab 22.11.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

  • In Beherbergungsbetrieben kommt es auf den Zweck der Beherbergung an: Für beruflich bedingte Beherbergungen gilt 3G, für andere grundsätzlich 2G.
  • In Gaststätten (Innenräume) gilt 2G. Nur bei geschlossenen Veranstaltungen beruflicher Art gilt 3G.


Bitte beachten Sie auch den ein oder anderen Punkt aus unseren Hygieneplan!!!